![]() |
LMV-Jobboerse - agribusiness-jobs - Manfred Lorenzen |
MIV und DRV,
Berlin, 08.2014. Der Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche
Raiffeisenverband (DRV) wenden sich mit einer Klage vor dem Europäischen
Gericht gegen die von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien für
Energie- und Umweltbeihilfen. Die Verbände befürchten im Zuge des
novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bei unveränderten
EU-Leitlinien unverhältnismäßige Zusatzkosten für energie- und
handelsintensive Molkereien. „Nach unserer festen Überzeugung müssen
deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der
Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen
aufgenommen werden“, fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.
http://www.lmv-jobboerse.de/agribusiness-jobs
Die
Leitlinien geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen für mögliche
Kostenentlastungen von Branchen und Unternehmen zur Förderung
Erneuerbarer Energien vor. Die Eingruppierung erfolgt dabei in
Abhängigkeit von der Handels- und Stromkostenintensität. Dabei wurde die
Milchindustrie nach Auffassung von MIV und DRV ungünstiger eingestuft,
als es der Realität entspricht. In dem am 01.08.2014 in Kraft getretenen
novellierten EEG wurde diese von der EU-Kommission vorgenommene
Einstufung bei der nationalen Ausgestaltung der besonderen
Ausgleichregelung übernommen. Das hat zur Folge, dass auf die
betroffenen Unternehmen erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen
zukommen.http://www.lmv-jobboerse.de/agribusiness-jobs
Die angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die EU-Kommission ist bislang ausgeblieben. MIV und DRV haben sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) vorzubereiten. Im Interesse der Mitgliedsunternehmen soll die Rechtmäßigkeit der Zuordnung überprüft und deren Rechte bestmöglich gewahrt werden.
Die Milchindustrie befindet sich in einem intensiven und wachsenden internationalen Wettbewerb. Eine unzureichende Entlastung bei den Stromkosten wird zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und im Ergebnis zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. „Nach unserer festen Überzeugung müssen deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen aufgenommen werden“, fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.
Qelle: Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV)